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Schul- und Hausordnung

Die Schule ist ein wichtiger Lebensbereich für Schüler*innen, Lehrer*innen und für das gesamte Hauspersonal. Damit sich alle wohlfühlen und Schule auch als Partnerschaft erleben können, beachte bitte folgende Regeln.

  • Verhalte Dich in der Klasse und in der Schule hilfsbereit, freundlich und verantwortungsbewusst, damit ein gutes menschliches Klima entstehen kann.
  • Wenn Probleme oder Konflikte auftreten, besprich sie offen mit dem/der zuständigen Lehrer*in, dem Klassenvorstand oder der Direktion.
  • Erscheine pünktlich zum Unterricht und entschuldige Dich bei Verspätung.
  • Bei Erkrankung oder anderen Verhinderungen ist die Schule u m g e h e n d zu verständigen und die Entschuldigung s o f o r t nach Rückkehr in die Schule unaufgefordert dem Klassenvorstand vorzulegen.
  • Wenn eine Verhinderung vorhersehbar ist, so ist auch eine schriftliche Begründung vorher dem Klassenvorstand vorzulegen und mit diesem abzusprechen.
  • Die Unterrichtsräume dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden.
  • Sämtliche Einrichtungsgegenstände der Schule sowie die zur Verfügung gestellten Unterrichtsmittel sind schonend zu behandeln. Beschädigungen sind dem Klassenvorstand oder der Direktion zu melden.
  • Für mutwillige oder durch Fahrlässigkeit verursachte Schäden haftest Du oder haften Deine Eltern (Haftpflichtversicherung).
  • Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Unterricht stören, dürfen nicht in den Unterricht mitgenommen werden. Sie werden Dir dort abgenommen.
  • Die Benützung von Mobiltelefonen im Unterricht ist verboten. Die Telefone sind abzuschalten. Kaugummi und Alu-Dosen sind in der Schule verboten.
  • Bankfächer sind stets in Ordnung zu halten und die Klasse ist in ordentlichem Zustand zu verlassen.
  • Vor 7:15 Uhr und nach Unterrichtsschluss gibt es keine Beaufsichtigung durch Lehrkräfte.
  • Während der Pausen darf das Schulgelände nicht verlassen werden.
  • Im gesamten Schulgelände besteht absolutes Rauchverbot.
  • Sollte ein Lehrer 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht in der Klasse bzw. im Arbeitsraum sein, so muss die Klassensprecherin oder deren Vertreter*in dies dem Klassenvorstand oder der Direktion melden.
  • Ausnahmeregelungen bzw. Ergänzungen zu dieser Schulordnung sind nur nach Absprache der Schülervertreter*innen mit dem Klassenvorstand und der Direktion möglich. Weitreichende Veränderungen müssen im Schulgemeinschaftsausschuss beschlossen werden.
TGE - gTrägergesellschaft mbH für die Einrichtungen der Schwestern vom Göttlichen Erlöser  (Niederbronner Schwestern) X